Israel hat die Einschränkungen für Piloten und Flugbegleiter mit bestimmten Staatsangehörigkeiten, die auf Flügen in das Land eingesetzt werden dürfen, ausgeweitet. Die zunächst als Verbot für Besatzungsmitglieder mit doppelter Staatsbürgerschaft aus 31 Ländern bekannt gegebene Regelung betrifft nun auch Fachkräfte, die ausschliesslich die Staatsbürgerschaft eines dieser Staaten besitzen, sowie Crews von Flugzeugen, die den israelischen Luftraum überfliegen.
Am Wochenende informierten die israelischen Behörden internationale Fluggesellschaften darüber, dass Crewmitglieder mit der Staatsangehörigkeit von Ländern ohne diplomatische Beziehungen zu Israel nicht mehr auf Flügen in israelisches Hoheitsgebiet arbeiten dürfen.
Betroffene Staatsangehörigkeiten bei Flügen nach Israel
Auf der Liste stehen Afghanistan, Saudi-Arabien, Algerien, Bangladesch, Belize, Brunei, Katar, die Komoren, Nordkorea, Kuba, Dschibuti, Jemen, Indonesien, Iran, Irak, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, die Malediven, Mali, Mauretanien, Nicaragua, Niger, Oman, Pakistan, Syrien, Somalia, Sudan, Tunesien und Venezuela.
Die Vorgabe gilt auch dann, wenn die einzige Verbindung einer Fachkraft zu einem dieser Länder deren Staatsbürgerschaft oder ein entsprechender Reisepass ist. Der hinter der Massnahme stehenden Logik zufolge könnten Personen aus Staaten ohne diplomatische Beziehungen zu Israel ein höheres Risiko für Feindseligkeit gegenüber dem Land und für Radikalisierung darstellen.
Die israelischen Behörden begründen den Schritt mit einem vereitelten Anschlagsversuch vom 30. September auf einem Flug von Flydubai. Dabei soll der omanische Kopilot Hamam al-Hammami versucht haben, die Kontrolle über eine voll besetzte Boeing 737 auf dem Weg nach Tel Aviv zu übernehmen. Sein Ziel soll es gewesen sein, das Hauptterminal des Flughafens Ben Gurion zu treffen und zahlreiche Menschen zu töten.
Da Oman keine diplomatischen Beziehungen zu Israel unterhält, hätte der Kopilot nach der bereits bestehenden israelischen Regelung nicht für Flüge nach Tel Aviv eingeteilt werden dürfen. Der Vorfall deutet jedoch darauf hin, dass die bisherigen Bestimmungen von den israelischen Behörden nicht wirksam durchgesetzt wurden.
Erweiterte Regeln für Flugbesatzungen und den israelischen Luftraum
Israel verschärft nun nicht nur die Kontrolle einer bereits geltenden Politik, sondern dehnt auch den Umfang der Verbote aus. Die neuen Einschränkungen erfassen drei Gruppen: Besatzungsmitglieder, deren einzige Staatsangehörigkeit eine der 31 gelisteten ist; Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die zugleich Bürger eines dieser Länder sind, auch wenn sie in einem Staat mit guten diplomatischen Beziehungen zu Israel leben und arbeiten; sowie Crews von Flügen, die den israelischen Luftraum durchqueren.
Damit beschränkt sich die Massnahme in der Praxis nicht auf Verbindungen mit Ziel Israel. Sie gilt ebenso für Flugzeuge, die lediglich die als Israel Flight Information Region bekannte Region überqueren. Diese FIR umfasst laut PYOK rund 30.325 km² und schliesst das israelische Staatsgebiet sowie dessen Hoheitsgewässer ein.
Fluggesellschaften müssen ihre Dienstpläne entsprechend anpassen, wenn sie Flüge nach Israel durchführen oder Luftraum unter israelischer Zuständigkeit nutzen wollen. Dafür müssen sie prüfen, ob Piloten und Flugbegleiter eine von dem Verbot erfasste Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Umsetzung kann ausserdem verlangen, dass den israelischen Behörden die Passdaten sämtlicher Crewmitglieder übermittelt werden. Das gilt auch für Flüge, die Israel nur überqueren und dort nicht landen.
Auswirkungen auf internationale Flugrouten
Einige Fluggesellschaften aus dem Nahen Osten meiden den israelischen Luftraum bereits seit Jahren, weil sie aus Staaten stammen, die keine diplomatischen Beziehungen zu Israel pflegen. Dazu zählt Qatar Airways, eine der grössten internationalen Fluggesellschaften der Welt.
Ein Teil der Flüge der Airline aus Nordamerika muss die FIR Tel Aviv umfliegen, wodurch sich Flugstrecke und Reisezeit geringfügig verlängern.
Die Ausweitung der Einschränkungen erfolgt in einer Phase instabiler Luftverkehrsbedingungen im Nahen Osten. Weil für mehrere Gebiete konfliktbezogene Warnungen gelten, sind Fluggesellschaften gezwungen, ihre Verbindungen auf als sicher eingestufte Luftkorridore zu konzentrieren und Regionen mit militärischen Risiken zu umgehen.






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